Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen quaint-delta (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen für Bankautomaten und verwandte Geräte.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
Mündliche Nebenabreden haben nur bei schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem jeweiligen Servicevertrag. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen.
Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
Anfahrtskosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder nach der vereinbarten Pauschale berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur Berechnung des dadurch entstehenden Mehraufwands.
Für erbrachte Leistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Für eingebaute Ersatzteile gelten die Gewährleistungsfristen des jeweiligen Herstellers, mindestens jedoch 6 Monate.
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelansprüchen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber weitere Rechte geltend machen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Wartungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2024